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Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

01/10/24
Tagesschau
Dans Europe / Allemagne

Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz muss in Teilen nachgebessert werden. Damit hatte eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg. Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter:innen. Dabei geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Die Regelungen gelten aber vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wird. Das muss bis spätestens Ende Juli 2025 geschehen. Weitere Informationen: https://www.tagesschau.de/inland/bka-bverfg-urteil-100.html Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau

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