Kleine Parteien müssen nach Gerichtsentscheidung weiter Unterschriften sammeln
Damit sie am Tag der Bundestagswahl auf dem Stimmzettel stehen, müssen manche Parteien auch weiterhin eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften sammeln. Die wahlberechtigten Unterzeichner drücken damit aus, dass sie die Partei befürworten. Die ÖDP, die weder im Bundestag noch in einem Landtag vertreten ist, ist heute mit einer Klage gegen die Vorschriften zu Unterstützungsunterschriften vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die angegriffenen Regelungen beschränkten zwar das Wahlvorschlagsrecht, entschieden die Karlsruher Richter:innen. Das sei aber gerechtfertigt, um den Charakter der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes zu sichern. Mehr Infos: https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/bundesverfassungsgericht-kleine-parteien-frist-100.html (Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau